Am 7. Mai 2024 veröffentlichte der Standard einen Artikel über die österreichische Grünen-Politikerin Lena Schilling, in dem es unter anderem um ein Gerichtsverfahren des Streitwerts von 20.000€ mit dem Aktenzeichen 5 C 300/24i geht, in dessen Zuge sie eine Erklärung unterzeichnete, künftig eine Reihe von Aussagen zu unterlassen, die sie in ihrem privaten und beruflichen Umfeld getätigt hat. Konkret handelt es sich dabei etwa um ein Gerücht, dass eine ihrer Freundinen von deren Ehemann verprügelt werden – was diese bestreitet.
Insgesamt etwa 50 Personen aus ihrem Umfeld werfen ihr verleumderische und rufschädigende Falschaussagen vor. Unter ihnen befinden sich auch zwei Journalisten, die bislang nicht namentlich genannt wurden. Einer von prüft nach Angaben des Standard derzeit ein Verfahren gegen Schilling.
Manipulation des sozialen Umfelds und Schmierkampagnen gegen Widersacher oder Menschen, die als solche Empfunden werden sind typische Verhaltensweisen im Zusammenhang mit pathologischem Narzissmus. Noch sind nicht genügend Informationen bekannt, um Schillings Charakter einer genaueren Prüfung zu unterziehen aber es besteht ein begründbarer Verdacht, dass hier narzisstische Persönlichkeitsmerkmale vorliegen.
Dies ist bedenklich, wenn man sich überlegt, dass sie im Begriff ist, ins EU-Parlament einzuziehen und genauso gut auch in einem Länder- oder Bundesparlament sitzen könnte. Aber bislang werden weder in Deutschland noch in Österreich Amtsträger auf ihre professionelle und charakterliche Eignung überprüft.
Narzissmus ist gemäß DSM-V eine schwere psychische Störung, die mit kognitiven und emotionalen Defiziten, sowie Wahrnehmungsstörungen einher geht. Kann ein Staat es verantworten, die Selektion, welche Menschen für ein Amt geeignet sind, alleine parteilichen Interessen zu überlassen oder wäre es nicht allerhöchste Zeit, eine etwaige Amtsübernahme an konkrete Mindestvorgaben, wie beispielsweise die Abwesenheit schwerer psychischer Beeinträchtigungen, persönliche Reife und fachliche Qualifikation zu knüpfen?
Es wäre durchaus angemessen, mit potenziellen Amtsträgern ein strukturiertes Interview zur Feststellung der Persönlichkeitsorganisation (Kernberg, 1984) vorzunehmen, weiterhin deren Stufe der Ich-Entwicklung nach dem Modell Jane Loevingers zu ermitteln und bei Vorhandensein von gravierenden Persönlichkeitsstörungen oder einem persönlichen Reifegrad unterhalb von E5 auf Loevingers Skala eine Amtsübernahme grundsätzlich auszuschließen.
Dass solche Kriterien nicht existieren, wird gelegentlich mit dem sogenannten Demokratieprinzip begründet, welches in Artikel 20 des Grundgesetzes begründet ist und wo geschrieben steht:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Dabei wird in diesen Satz eine Quotenpflicht hineininterpretiert, die nirgends zu finden ist und welche schon allein durch das Parteiprinzip verletzt wäre. Das Demokratieprinzip im Sinne des Artikel 20 Grundgesetz wird und wäre auch bei Quotenpflicht nicht dadurch angegriffen, dass man verlangt, dass Träger der Staatsgewalt im vollen Besitz ihrer geistigen und emotionalen Kräfte sind.
Update (22. Mai 2024):
Nach einer Reihe von Enthüllungen des Standard gaben die Generalsekretärin der Grünen, Olga Voglauer und Lena Schilling heute in einer Stellungnahme Rede und Antwort. Bei den Anschuldigungen handele es sich um eine Kampagne politischer Gegner von Schilling und den Grünen. Namentlich wurde der frühere Partner Schillings, Tobias Schweiger, genannt, der heute Spitzenkandidat der KPÖ ist, sowie das vielseitig politische aktive Ehepar Bohrn Mena.
Wenn sich auch nicht eindeutig zeigen lässt, dass die über Schilling getätigten Aussagen von diesen Personen initiiert wurden, so ist doch glaubwürdig, dass diese dabei eine bedeutende Rolle spielen. Allerdings ist inzwischen hinreichend bekannt, dass Schilling mit genau denselben Methoden agiert: Schmierkampagnen gegen jeden, der ihr aus irgend einem Grund nicht in den Kragen passt.
Wollen wir solche Leute wirklich in unseren Parlamenten? Wird es nicht höchste Zeit, derartige Verhaltensweisen zu kriminalisieren?